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Website-Audit

Erfüllt Ihre Website die aktuellen Anforderungen?

Viele Websites verstoßen gegen DSGVO- oder Barrierefreiheits-Vorgaben — ohne dass die Betreiber es wissen. Ich finde die konkreten Probleme und behebe sie auf Wunsch direkt.

Websites altern — Gesetze nicht

Eine Website, die vor zwei Jahren technisch einwandfrei war, kann heute gegen geltendes Recht verstoßen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 verbindlich. Die DSGVO-Rechtsprechung verschärft sich laufend — das LG München hat 2022 bereits 100 € Schadenersatz allein für die Einbindung von Google Fonts zugesprochen (Az. 3 O 17493/20).

Gleichzeitig sind die häufigsten Probleme technischer Natur und oft in wenigen Tagen behebbar: extern geladene Schriftarten, fehlende Alternativtexte bei Bildern, Tracking ohne Einwilligung, unzureichende Kontrastverältnisse oder Formulare ohne Zweckangabe.

Das Problem: Die meisten Website-Betreiber wissen nicht, dass ihre Seite betroffen ist — bis eine Abmahnung kommt oder ein Kunde sich beschwert.

Was ich konkret prüfe

Mein Audit deckt die drei Bereiche ab, in denen Websites am häufigsten Probleme haben — und die am einfachsten behebbar sind.

Vom Auftrag zum Ergebnis

1

Kurzes Vorgespräch

Sie nennen mir Ihre URL und schildern, was Sie besorgt oder was der Anlass ist. Ich schaue mir die Seite kurz an und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis für den Audit — ohne Verpflichtung.

2

Systematische Prüfung

Ich prüfe Ihre Website manuell und mit professionellen Tools auf DSGVO-Verstöße, Barrierefreiheits-Mängel und technische Schwachstellen. Jede Fundstelle wird dokumentiert — mit Screenshot, Erklärung und Priorität.

3

Bericht mit Maßnahmenplan

Sie erhalten einen verständlichen Bericht: Was ist das Problem, warum ist es relevant, und wie lässt es sich beheben? Priorisiert nach Dringlichkeit — damit Sie oder Ihr Dienstleister sofort handeln können.

4

Umsetzung (optional)

Wenn Sie möchten, setze ich die Maßnahmen direkt um — ohne erneute Einarbeitung, ohne zusätzlichen Dienstleister. Sie erhalten ein separates Angebot für die Umsetzung, basierend auf dem Audit-Ergebnis.

Was ein technisches Audit ist — und was nicht

Mein Audit prüft die technische Umsetzung Ihrer Website: Welche externen Dienste werden geladen? Fehlen Einwilligungen? Sind Bilder mit Alternativtexten versehen? Funktioniert die Seite per Tastatur?

Was ich nicht abdecke: Verarbeitungsverzeichnisse gemäß Art. 30 DSGVO, Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern oder eine vollständige rechtliche Bewertung Ihrer Datenverarbeitung. Dafür empfehle ich einen spezialisierten Anwalt oder externen Datenschutzbeauftragten.

Kurz gesagt: Der Anwalt sagt Ihnen, was rechtlich gefordert ist. Ich sage Ihnen, wo Ihre Website davon abweicht — und setze die technische Lösung auf Wunsch direkt um.

FAQ

Häufige Fragen zum Website-Audit

  • Ich prüfe die technische Umsetzung Ihrer Website in drei Bereichen: Datenschutz (DSGVO), Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA / BFSG) und technische Qualität (Performance, Sicherheit, SEO-Basis). Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit konkreten Fundstellen und priorisierten Handlungsempfehlungen.

  • Nein. Ich prüfe die technische Umsetzung Ihrer Website — also ob beispielsweise Schriftarten ohne Einwilligung von externen Servern geladen werden, ob Formulare korrekt abgesichert sind oder ob Alternativtexte bei Bildern fehlen. Für eine rechtliche Bewertung Ihrer gesamten Datenverarbeitung empfehle ich einen spezialisierten Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

  • In der Regel erhalten Sie den Bericht innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung. Bei umfangreichen Websites mit vielen Unterseiten oder komplexen Funktionen kann es etwas länger dauern — das kläre ich vorab.

  • Ja, selbstverständlich. Der Bericht ist so geschrieben, dass Ihr bestehender Dienstleister oder IT-Team damit arbeiten kann. Sie sind nicht verpflichtet, die Umsetzung bei mir zu beauftragen — aber ich biete es als Option an, wenn Sie es aus einer Hand möchten.

  • Ein Basis-Audit startet ab ca. 390 €, abhängig vom Umfang Ihrer Website. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet — der genannte Betrag ist der Endpreis. Nach einem kurzen Blick auf Ihre Seite nenne ich Ihnen einen verbindlichen Festpreis — kein Stundensatz, keine Nachforderungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), BGBl. I 2021, S. 2970 — in Kraft seit 28.06.2025 (§ 38 BFSG)
  • LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 — Schadenersatz wegen dynamischer Google-Fonts-Einbindung
  • DSGVO — Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, anwendbar seit 25.05.2018
  • W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Empfehlung vom 5. Juni 2018

Kontakt

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Schreiben Sie mir Ihre URL — ich schaue mir die Seite an und sage Ihnen ehrlich, ob ein Audit sinnvoll ist.