Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Ihre Website
Seit Juni 2025 gilt das BFSG — und betrifft mehr Unternehmen, als viele denken. Was Sie konkret tun müssen, wer wirklich betroffen ist und wo die häufigsten Fehler liegen.
Das Gesetz
Was ist das BFSG — und warum betrifft es Ihre Website?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 — den European Accessibility Act — in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Frist lief am 28. Juni 2025 ab.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie über Ihre Website Dienstleistungen anbieten, Produkte verkaufen oder Verträge abschließen lassen, muss Ihr Webauftritt den technischen Standard WCAG 2.1 AA erfüllen — den gleichen Standard, den auch öffentliche Stellen seit Jahren einhalten müssen.
Das Ziel ist berechtigt: In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt, 2023). Dazu kommen Millionen Menschen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder temporären Behinderungen. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen — und schließt weniger aus.
Betroffenheit
Bin ich betroffen? Der Schnellcheck
Die Antwort hängt davon ab, was Sie über Ihre Website anbieten und wie groß Ihr Unternehmen ist. Hier die Kurzfassung:
| Situation | BFSG-Pflicht? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Onlineshop (Produkte verkaufen) | Ja — unabhängig von der Größe | Sofort umsetzen |
| Dienstleister mit Online-Buchung (Termine, Verträge) | Ja — ab 10 Mitarbeitende oder > 2 Mio. € Umsatz | Prüfen und umsetzen |
| Praxis/Kanzlei mit Kontaktformular | Grauzone — kommt auf die Auslegung an | Vorsorglich umsetzen |
| Reine Informationsseite (kein E-Commerce) | Formal nein (kein elektronischer Geschäftsverkehr) | Trotzdem empfohlen |
| Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. €, nur Dienstleistungen) | Ausgenommen bei Dienstleistungen (§ 2 Nr. 17 BFSG) | Trotzdem empfohlen |
Anforderungen
Was muss Ihre Website konkret erfüllen?
Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf dem internationalen Standard WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines) basiert. Klingt abstrakt — dahinter stecken aber ganz konkrete Anforderungen:
Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel, Kontraste müssen mindestens 4,5:1 betragen (Fließtext) bzw. 3:1 (große Schrift). Farbe allein darf keine Information vermitteln.
Bedienbar
Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein — ohne Maus. Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein, Zeitlimits vermeidbar, und die Navigation muss logisch und vorhersehbar funktionieren. Animationen müssen über prefers-reduced-motion abschaltbar sein.
Verständlich
Die Seitensprache muss im HTML angegeben sein (<html lang="de">). Formulare brauchen verständliche Labels und Fehlermeldungen. Die Navigation muss konsistent sein — gleiche Funktionen an gleichen Stellen auf jeder Seite.
Robust
Der HTML-Code muss valide und semantisch korrekt sein. Assistive Technologien (Screenreader, Braillezeilen) müssen alle Inhalte und Funktionen interpretieren können. Das bedeutet: sauberes HTML, korrekte ARIA-Attribute, keine reinen <div>-Konstrukte für interaktive Elemente.
Konsequenzen
Was bei Verstößen droht
Das BFSG gibt der Marktüberwachungsbehörde Durchsetzungsbefugnisse. In der Praxis sind drei Szenarien relevant:
Bußgelder
Bis zu 100.000 € bei Verstößen gegen BFSG-Anforderungen (§ 37 BFSG). In der Praxis werden die Behörden voraussichtlich zunächst Nachbesserungsfristen setzen — aber das Risiko steigt mit zunehmender Durchsetzung.
Abmahnungen
Wettbewerber und Verbände können mangelnde Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Die Kosten einer Abmahnung (Anwaltsgebühren, Unterlassungserklärung) übersteigen in der Regel deutlich die Kosten einer nachträglichen Umsetzung.
Verlorene Kunden
Der unterschätzte Faktor: Eine nicht barrierefreie Website schließt Menschen aktiv aus. Nicht nur Menschen mit Behinderungen — auch ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer in schwierigen Lichtverhältnissen auf dem Smartphone.
Maßnahmenplan
Fünf Schritte zur barrierefreien Website
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Aber Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Diese fünf Schritte bringen die meisten Websites auf einen guten Stand:
- 1. Bestandsaufnahme: Lassen Sie Ihre Website professionell prüfen — automatisierte Tools finden nur 30–40 % der Probleme. Ein Barrierefreiheits-Audit zeigt konkret, wo Ihre Seite steht und was zu tun ist.
- 2. Schnelle Verbesserungen: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und sichtbare Fokus-Indikatoren lassen sich oft in wenigen Stunden umsetzen — mit großem Effekt.
- 3. Strukturelle Korrekturen: Semantisches HTML einsetzen (richtige Überschriften-Hierarchie,
<nav>,<main>,<footer>), Formulare mit Labels versehen, Tastaturnavigation sicherstellen. - 4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Dokumentieren Sie den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und bieten Sie einen Feedback-Mechanismus an.
- 5. Laufend testen: Bei jeder Inhaltsänderung auf Barrierefreiheit achten. Neue Bilder brauchen Alt-Texte, neue Seiten brauchen die richtige Struktur.
Achtung
Warum Barrierefreiheits-Overlays keine Lösung sind
Anbieter wie AccessiBe, UserWay oder EqualWeb versprechen „Barrierefreiheit per Plugin" — ein JavaScript-Widget, das sich über Ihre Website legt. Klingt verlockend, ist aber problematisch:
- Automatische Alt-Texte sind unzuverlässig: KI-generierte Bildbeschreibungen sind oft falsch oder irreführend — „Person am Schreibtisch" statt „Dr. Müller bei der Behandlung".
- Overlays erzeugen neue Barrieren: Das Widget selbst ist oft nicht barrierefrei bedienbar und stört die Tastaturnavigation.
- Kein WCAG-Nachweis: Overlay-Anbieter garantieren keine WCAG-Konformität. Im Streitfall schützt ein installiertes Widget nicht vor einer Abmahnung.
- Behindertenverbände warnen: Organisationen wie die Überwachungsstelle des Bundes und internationale Gruppen wie die Overlay Fact Sheet-Initiative lehnen Overlays ausdrücklich ab.
Der einzige nachhaltige Weg ist Barrierefreiheit im Code selbst — sauberes HTML, korrektes CSS, durchdachte Interaktionspatterns. Das kostet etwas mehr als ein Widget, hält aber langfristig.
FAQ
Häufige Fragen zum BFSG
Grundsätzlich ja — wenn Sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz bei Dienstleistungen (nicht bei Produkten). Wenn Sie einen Onlineshop betreiben, gilt das BFSG unabhängig von der Unternehmensgröße.
Nein. Overlay-Tools wie AccessiBe oder UserWay erzeugen oft zusätzliche Probleme und werden von Behindertenverbänden kritisiert. Sie ersetzen keine strukturelle Barrierefreiheit. WCAG-Konformität erfordert sauberen Code: semantisches HTML, korrekte ARIA-Attribute, ausreichende Kontraste und logische Tastaturnavigation — das kann kein Overlay nachträglich reparieren.
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Typische Maßnahmen (Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Tastaturnavigation herstellen) sind bei einer 5–10-Seiten-Website oft in 1–2 Wochen umsetzbar. Bei einer Neuentwicklung ist Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant und verursacht kaum Mehrkosten. Ein Audit mit konkretem Maßnahmenplan gibt es bei mir ab 390 € (Endpreis, keine MwSt. gem. § 19 UStG).
Für den öffentlichen Sektor ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit Pflicht. Für privatwirtschaftliche Websites empfiehlt sie sich als Nachweis guter Praxis und kann bei einer Abmahnung entlastend wirken. Die Erklärung sollte den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus enthalten.
Ein einfacher Selbsttest: Navigieren Sie mit der Tabulatortaste durch Ihre gesamte Website. Können Sie alle Links, Buttons und Formulare erreichen? Sehen Sie, wo der Fokus gerade ist? Falls nicht, haben Sie ein Problem. Browser-Tools wie WAVE oder axe DevTools finden automatisiert etwa 30–40 % der typischen Fehler. Für eine vollständige Prüfung braucht es jedoch manuelle Analyse.
Kontakt
Website auf BFSG-Konformität prüfen lassen
Ich prüfe Ihre Website gegen WCAG 2.1 AA und zeige konkret, was zu tun ist — mit priorisiertem Maßnahmenplan.